Sanierungschancen in der Insolvenz
Ausgangslage/Problemstellung
Mit der Insolvenzrechtsreform von 1999 wurde eine Sanierung von mindestens 5% aller insolventen Unternehmen über Insolvenzpläne angestrebt. Damit sollte die übertragende Sanierung als vorherrschender Sanierungsweg abgelöst werden. Der Insolvenzplan wird bislang jedoch lediglich in 1% aller Insolvenzfälle genutzt. Erfahrene Insolvenzverwalter halten allerdings 30% der insolventen Unternehmen für sanierungsfähig (HAARMEYER 2007, S. 172). Eine Ursache für die geringe Verbreitung von Insolvenzplänen wird darin vermutet, dass der Sanierungsgedanke in den Insolvenzgerichten aufgrund von Unkenntnis und/oder Erfahrungsmangel zu selten verfolgt wird. Während zwischen 1999 und 2006 die Gerichte in Sachsen und Berlin jeweils über 40 Insolvenzpläne prüften, waren es im Bundesdurchschnitt lediglich sieben, in Nordrhein-Westfalen elf Insolvenzpläne. Keine Informationen liegen darüber vor, wie viele Unternehmen und Arbeitsplätze durch übertragende Sanierungen zumindest in Teilen gerettet werden und mit welchen Verfahrenskosten, Befriedigungsquoten und Auszahlungszeitpunkten dies verbunden ist.
Ziele des Projekts
Das Forschungsprojekt verfolgt das Ziel, die Sanierungswege Insolvenzplan und übertragende Sanierung zu quantifizieren und zu bewerten. Zudem gilt es mögliche Sanierungshürden zu identifizieren. Die gewonnenen Erkenntnisse bilden zugleich die Grundlage zur Identifikation von Veränderungserfordernissen im Insolvenzrecht sowie im Verwaltungsaufbau.
Ergebnisse
- Die Quoten der Insolvenzgläubiger in Regel- und Insolvenzplanverfahren
- Wann werden die Gläubiger ausgezahlt?- Dauer von Unternehmensinsolvenzverfahren im regionalen Vergleich
Ansprechpartner
Peter Kranzusch
Tel.: 0228 - 72 99 7 - 41
E-Mail: kranzusch@ifm-bonn.org
Dr. Annette Icks
Tel.: 0228 - 72 99 7 - 64
E-Mail: icks@ifm-bonn.org




