Institut für
Mittelstandsforschung
Bonn

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Entwicklung von Indikatoren für die Messung von Gründungszeiten und -kosten im europäischen Kontext

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Zusammenfassung

Unter Bezugnahme auf die Lissabon-Strategie und die Europäische Charta für Kleinunternehmen hat der Europäische Rat den EU-Mitgliedstaaten im März 2006 verschiedene Zielvorgaben zur Beschleunigung und Vereinfachung der administrativen Gründungsverfahren gemacht. So soll der administrativ bedingte Zeitaufwand einer Gründung im Durchschnitt nicht mehr als fünf Werktage beanspruchen und die Gründungskosten sollen das niedrigstmögliche Niveau, höchstens jedoch 800 €, betragen. Die Europäische Kommission wurde daraufhin mit der Durchführung eines europaweiten Vergleichs der Gründungsdauern und -kosten beauftragt, zu dem die Mitgliedstaaten entsprechende Untersuchungen durchzuführen hatten. Das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn erhielt von seinen Stiftern, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und dem nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium, den Auftrag, Dauer und Kosten von administrativen Gründungsverfahren in drei deutschen Kommunen zu erheben und die Ergebnisse als deutschen Input in den EU-Vergleich einzubringen.

Der Vergleich wurde erstmals nach einheitlichen definitorischen und methodischen Vorgaben der Europäischen Kommission für alle 27 EU-Mitgliedstaaten durchgeführt und beschränkt sich auf fünf idealtypische Gründungsunternehmen in der Rechtsform einer GmbH. Die Untersuchungsergebnisse des IfM Bonn basieren auf ausführlichen, fragebogengestützten Experteninterviews mit allen am Gründungsprozess beteiligten Institutionen in den drei Kommunen Bremerhaven, Meißen und München. Die erste Erhebung der Daten erfolgte im Jahr 2007. Zwei Jahre später wurde eine erneute Prüfung durchgeführt, mit dem folgenden Ergebnis.

Neue Zahlen für 2009 lassen Fortschritte erkennen

Nachdem im Jahr 2007 erstmals EU-weit einheitliche Daten zu der Dauer und den Kosten von Gründungsverfahren ermittelt wurden, lassen sich zwei Jahre später Fortschritte in Deutschland bezüglich beider Aspekte erkennen: Waren in 2007 noch durchschnittlich 6,3 Tage für die administrativen Verfahren einer Unternehmensgründung einzuplanen, ließ sich eine Gründung in 2009 bereits in 4,5 Tagen realisieren (13. Platz innerhalb der EU-27). Administrative Gründungskosten entstanden in 2007 in Höhe von 792 Euro, womit die Gründungskosten in Deutschland weit über dem Durchschnitt der EU-27 lagen (485 Euro). Im Lauf der letzten zwei Jahre konnten die Gründungskosten in Deutschland insbesondere durch die Einführung der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) auf 166 Euro reduziert werden, womit Deutschland nunmehr den 8. Platz innerhalb der EU-27 belegt (durchschnittliche Kosten in der EU-27: 417 Euro). Auf Basis der von den EU-Mitgliedstaaten gelieferten Ergebnisse liegen nun Übersichten zu Dauer und Kosten der administrativen Gründungsverfahren in der EU-27 vor.

Ergebnisse der Erhebung aus dem Jahr 2007: Verfahren zur Unternehmensgründung schneller als im EU-Durchschnitt

Die administrativen Verfahren für eine Unternehmensgründung dauerten in Deutschland im Jahr 2007 durchschnittlich 6,3 Tage. Damit ließ sich bereits damals in Deutschland deutlich schneller gründen als im EU-weiten Vergleich, wo für administrative Verfahren im (arithmetischen) Durchschnitt 10,2-12,8 Tage benötigt wurden. Die in der öffentlichen Diskussion und bei Gründungsinteressierten häufig bestehenden pauschalen Vorstellungen von komplexen und langwierigen Gründungsverfahren lassen sich somit nicht empirisch belegen.

Gründungskosten innerhalb der EU-Zielvorgabe

Bei den administrativen Gründungskosten lag Deutschland hingegen mit durchschnittlich 792 € über dem EU-Mittelwert von 485 €. Allerdings ist ein Kostenvergleich weniger aussagekräftig als ein Vergleich der Verfahrensdauern, da die unterschiedliche Wirtschaftskraft der EU-Mitgliedstaaten unberücksichtigt bleibt. Das Kostenziel der EU-Kommission, das für die Gründungskosten eine Obergrenze von 800 € vorsieht, wurde jedenfalls knapp erreicht, wenngleich die EU-Kommission weitere Kostenreduzierungen empfahl.

Keine gravierenden Unterschiede in den Regionen

Ein weiteres wesentliches Ergebnis der Untersuchung aus dem Jahr 2007 ist, dass zwischen den drei deutschen Untersuchungsorten keine grundlegenden regionalen Unterschiede im Hinblick auf die Dauer und Kosten sowie die Anzahl der relevanten Gründungsverfahren bestanden. Im Schnitt konnte man in Meißen genauso schnell gründen wie in München oder Bremerhaven, was zeigt, dass in den Kommunen, so unterschiedlich diese auch sein mögen, die Bemühungen um eine Reduzierung der Gründungsbürokratie gleichsam vorangetrieben wurden.

Handelsregistereintragung braucht nur drei Tage

Den größten Einfluss auf Dauer und Kosten der Gründungsverfahren üben die rechtsformspezifischen Verfahren, insbesondere die Handelsregistereintragung, im Zusammenhang mit der GmbH-Gründung aus. Auch hier waren die landläufigen Vorstellungen von langwierigen und umständlichen Verfahren zu relativieren. Im Gegensatz zu Ergebnissen früherer Studien ließ sich eine Handelsregistereintragung regelmäßig innerhalb von drei Tagen erwirken, vorausgesetzt der Gründer reicht vollständige Unterlagen ein und leistet einen Kostenvorschuss von ca. 150 €.

Information und Beratung beugt Verzögerungen vor

Informationsdefizite über die Gründungsverfahren sowie unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen sind die wichtigsten Gründe für Verzögerungen bei den administrativen Verfahren, darin stimmten alle befragten Experten der involvierten Gründungsinstitutionen im Jahr 2007 überein. Die so bedingten Nachforderungen seitens der Administration führen zu unnötigen, da vermeidbaren Verzögerungen und nähren die Vorstellungen einer langwierigen Gründungsbürokratie. Zur Realisierung der tatsächlich möglichen kurzen Verfahrenszeiten wird den Gründern daher empfohlen, ihr Gründungsvorhaben auch in Hinsicht auf die administrativen Verfahren besser vorzubereiten und von den vielfältigen Informations- und Beratungsangeboten der Wirtschaftskammern und der Behörden verstärkten Gebrauch zu machen.

Veröffentlichung

Ergebnisse des Jahres 2009

Dauer und Kosten von administrativen Gründungsverfahren in der EU-27 im Jahr 2009

Ergebnisse des Jahres 2007

Holz, M.; Icks, A. (2008): Dauer und Kosten von administrativen Gründungsverfahren in Deutschland, in: Institut für Mittelstandsforschung Bonn (Hrsg.), IfM-Materialien Nr. 180, Bonn.

Ein gedrucktes Exemplar der Studie kann gegen Kostenerstattung in Höhe von 15,00 € per E-Mail beim IfM Bonn angefordert werden.

IfM-Materialien Nr. 180  (1,2 MB, 101 Seiten)

Überblick über die Projektergebnisse (Vortrag)

 Dauer und Kosten von administrativen Gründungsverfahren in der EU-27

Dokumentation des Ideenwettbewerbs "Einfach Gründen"

Weitere Informationen und Berichte finden Sie auf der Website der EU.

Ansprechpartner

Michael Holz
Tel.: 0228 - 72 99 7 - 60
E-Mail: holz@ifm-bonn.org

Dr. Annette Icks
Tel.: 0228 - 72 99 7 - 64
E-Mail: icks@ifm-bonn.org