KMU-Definition der Europäischen Kommission
Auch wenn der "German Mittelstand" - auch "the mighty middle" genannt – inzwischen weltweit ein gängiger Begriff ist, unterscheidet sich die Definition des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn deutlich von der der Europäischen Union. Der Grund: Während das Institut sowohl quantitative (z. B. Beschäftigung oder Umsatz) als auch qualitative Aspekte (z. B. Einheit von Eigentum und Leitung) berücksichtigt, beschränkt sich die EU-Definition allein auf die quantitativen Merkmale.
Gemäß der Kommissionsempfehlung vom 6. Mai 2003 (Empfehlung 2003/361/EG), die seit dem 1. Januar 2005 die bis dahin geltende Empfehlung (96/280/EG) ersetzt, sind Unternehmen mit bis zu
- 9 Beschäftigten und bis zu 2 Millionen € Jahresumsatz oder einer entsprechenden Bilanzsumme Kleinstunternehmen.
- 49 Arbeitnehmern und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von bis zu 10 Millionen € kleine Unternehmen.
- 249 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen € oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen € mittlere Unternehmen.
Darüber hinaus wird eine weitgehende Unabhängigkeit der Unternehmen verlangt: So zählen Unternehmen, die zu mehr als 25 % zu einer Unternehmensgruppe gehören, nicht zu den KMU.
KMU-Schwellenwerte der EU seit 01.01.2005
| Unternehmensgröße | Zahl der Beschäftigten | und | Umsatz €/Jahr | oder | Bilanzsumme €/Jahr |
|---|---|---|---|---|---|
| kleinst | bis 9 | bis 2 Millionen | bis 2 Millionen | ||
| klein | bis 49 | bis 10 Millionen | bis 10 Millionen | ||
| mittel* | bis 249 | bis 50 Millionen | bis 43 Millionen |
* gleich KMU insgesamt
Ansprechpartner
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Brigitte Günterberg
Tel.: +49 228 7299761
E-Mail: guenterberg(at)ifm-bonn.org
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