Institut für
Mittelstandsforschung
Bonn

Logo des IfM Bonn

Definition Familienunternehmen im engeren Sinn

Druckversion


Abbildung Familienunternehmen (kleine Version)Das IfM Bonn definiert Familienunternehmen als diejenigen Unternehmen, bei denen Eigentums- und Leitungsrechte in der Person des Unternehmers vereint sind. In Abgrenzung zu den vielfältigen Begriffsbestimmungen, die in Theorie und Praxis vorzufinden sind, wird diese Definition als Definition der Familienunternehmen im engeren Sinn bezeichnet. Die Größe des Unternehmens und die Rechtsform sind für die Charakterisierung als Familienunternehmen ohne Belang, wenngleich die Schnittmenge von Familienunternehmen und KMU naturgemäß sehr groß ist: Der überwiegende Teil der Familienunternehmen sind kleine und mittlere Unternehmen, allerdings gibt es auch Familienunternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten bzw. über 50 Mio. € Jahresumsatz. Umgekehrt existieren auch kleine und mittlere Unternehmen, die eine Vielzahl von nicht-familienverbundenen Unternehmenseignern aufweisen und/oder von Fremdmanagern geführt werden.  Familienunternehmen im engeren Sinn sind demnach eigentümergeführte Unternehmen. Die Eigentümerführung wird nach den Operationalisierungskriterien des IfM Bonn als gegeben angesehen, wenn:

  • bis zu zwei natürliche Personen oder ihre Familienangehörigen mindestens 50 % der Anteile eines Unternehmens* halten und
  • diese natürlichen Personen der Geschäftsführung angehören.

* Im Falle einer Kommanditgesellschaft sind es die Komplementäre.

Nach den Berechnungen des IfM Bonn sind in dieser Abgrenzung 95,1 % aller Unternehmen als Familienunternehmen zu charakterisieren. Auf sie entfallen 41,5 % aller Umsätze und sie vereinen 57,3 % aller Beschäftigten auf sich.

Weitere Informationen

Links

Ansprechpartner

Brigitte Günterberg
Tel.: 0228 - 72 99 7 - 61
E-Mail: guenterberg@ifm-bonn.org