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Unternehmensnachfolge | 2010 Informationsasymmetrien in der familienexternen Nachfolge und ihre Überwindung

Abgeschlossenes Forschungsprojekt

Zusammenfassung

Nach Schätzungen des IfM Bonn steht pro Jahr in 71.000 Familienunternehmen die Regelung der Nachfolge an. Rund 34.000 davon entfallen auf familienexterne Nachfolgelösungen. Da hier, anders als bei familieninternen Übergaben, weder der Käufer das Unternehmen noch der Übergeber den Käufer gut kennt, kommt es zu besonderen Problemen durch asymmetrisch verteilte Informationen. In der Folge findet sich für ein übergabereifes Unternehmen möglicherweise kein Nachfolger, so dass es geschlossen werden muss und Arbeitsplätze verloren gehen. Im Zuge der Untersuchung wurden diese Probleme sowohl theoretisch als auch empirisch analysiert. Letzteres erfolgte in Form von 31 Fallstudien, die bei Übergebern und Übernehmern durchgeführt wurden.

Qualitätsunsicherheiten verhindern Unternehmensnachfolgen nicht

Aus theoretischer Sicht kann sich insbesondere die Qualitätsunsicherheit hinsichtlich des Unternehmenswertes als problematisch erweisen, weil die Gefahr besteht, dass es zu einer unerwünschten Negativauslese kommt und die qualitativ guten Unternehmen aus dem Markt genommen werden. Das kann zu einem Zusammenbruch des Marktes führen. Es kann allerdings gezeigt werden, dass eine derartige Verhinderung von Unternehmensnachfolgen nicht zu befürchten ist. Es kann jedoch zu Problemen und zeitlichen Verzögerungen kommen. Dem versuchen die Übergeber zumeist durch die Erstellung von Wertgutachten entgegenzuwirken. Diese sind grundsätzlich ein gutes Signal und ermöglichen dem Übernehmer relativ klare, eindeutige Rückschlüsse auf die Qualität des Unternehmens. Allerdings sind umfangreiche Gutachten anerkannter Stellen aufwändig. Hier stehen die Eigner kleiner Unternehmen häufig vor dem Dilemma, dass sich die Beauftragung neutraler Gutachter und die Anwendung aufwändiger Bewertungsverfahren in Anbetracht des geringen Unternehmenswertes nicht lohnen. Deshalb greifen gerade Inhaber kleiner Unternehmen auf (überschlägige) Wertgutachten des (eigenen) Steuerberaters zurück. Diese sind allerdings aufgrund der fehlenden Objektivität des Steuerberaters nicht als Signal geeignet.

Unternehmer ergreifen Maßnahmen gegen Verhaltensunsicherheiten insbesondere wenn materielle Verluste drohen

Zwar betonen die Alteigentümer - danach befragt - die Bedeutung nicht-pekuniärer Interessen (z.B. Erhalt des Unternehmensnamen oder der Arbeitsplätze) bei der Regelung der Unternehmensnachfolge. Interessanterweise ergreifen sie jedoch insbesondere dann Maßnahmen gegen Verhaltensunsicherheiten seitens der Nachfolger, wenn durch opportunistisches Verhalten des Übernehmers ihre individuelle Vermögenssphäre tangiert würde. Geht es ausschließlich um die zukünftigen Belange ihres alten Unternehmens, bleiben ihre Bemühungen eher vage. So achten sie zwar darauf, wenn irgend möglich das Unternehmen vollständig auf den Nachfolger zu übertragen und auch nicht durch die Vereinbarung von Ratenzahlung in die Finanzierung des Kaufpreises involviert zu werden. Sie geben explizit an, das deshalb zu tun, weil sie nicht mit Teilen ihres Vermögens für unternehmerische Entscheidungen des Nachfolgers geradestehen wollen. Dabei könnte der Verbleib im Unternehmen eine erfolgversprechende Maßnahme zur Sicherstellung nicht-pekuniärer Ziel sein. Ähnliches gilt für die Vereinbarung von Kaufoptionen zugunsten des Alteigentümers. Auch diese kommen kaum zur Anwendung, da die anfallende Optionsprämie den Verkaufserlös reduzieren würde.

Unternehmer bevorzugen ihnen persönlich bekannte Personen als Nachfolger

Maßnahmen zur Beurteilung der Nachfolger im Hinblick auf ihre Fähigkeiten das zur Übergabe anstehende Unternehmen erfolgreich fortzuführen, kommen sehr viel seltener zur Anwendung. Die übergabewilligen Alteigentümer tendieren stattdessen dazu, ihnen persönlich bekannten Nachfolgern den Vorzug zu geben. Insbesondere erfolgreich tätige Unternehmer scheinen hier eine präferierte Wahl zu sein. Auch konkrete Maßnahmen, die dem Erhalt von Arbeitsplätzen oder des Unternehmens insgesamt nach erfolgter Übergabe dienen, werden kaum ergriffen. Dies liegt einerseits daran, dass es seitens der Nachfolger kaum geeignete Signale zur Versicherung von Aufrichtigkeit gibt. Andererseits führen grundsätzlich wirksame Maßnahmen wie die Vereinbarung von Kaufoptionen zu einer entsprechenden Reduktion des Kaufpreises. Dazu sind die Alteigentümer i.d.R. nicht bereit.