Zusammenfassung
In Deutschland bieten Bund und Länder eine Vielzahl an öffentlichen Unterstützungsleistungen zur Lösung von Problemen im Nachfolgeprozess an. Diese Förderung soll einem Scheitern von Unternehmensnachfolgen und einem damit einhergehenden Verlust von Arbeitsplätzen entgegenwirken. Allerdings ist nicht jede Unternehmensstilllegung aus volkswirtschaftlicher Sicht kritisch zu beurteilen. In der vorliegenden Studie wurde daher anhand einer Bestandsaufnahme des Förderangebots und einer Analyse der Literatur zur Unternehmensnachfolge untersucht, wie die staatliche Nachfolgeförderung derzeit ausgestaltet und inwiefern sie erforderlich ist.
Nachfolgeförderung aus wohlfahrtstheoretischer Sicht nicht gerechtfertigt
Aus wohlfahrtstheoretischer Sicht ist eine öffentliche Förderung nur dann gerechtfertigt, wenn Marktversagen vorliegt. Eine Analyse der Matchingphase des Nachfolgeprozesses zeigt zwar, dass Nachfolgen von unvollkommener Informationsverteilung betroffen sind, die zu hohen Suchkosten und zu Unsicherheiten während der Verhandlungen führen. Da die Informationsprobleme bei ökonomisch rationalem Verhalten weitgehend überwunden werden können, kommt es infolgedessen aber nicht zu Marktversagen. Die durchaus bestehenden Informationsprobleme infolge nicht rationalen Verhaltens rechtfertigen staatliche Eingriffe nicht.
Finanzierungsförderung für übernahmeinteressierte Existenzgründer wegen Nachteilsausgleichs gerechtfertigt
Nachfolger, die sich mit einer Übernahme erstmalig eine eigene Existenz aufbauen wollen, sind bei der Übernahmefinanzierung häufig auf Fremdkapital angewiesen. Gegenüber anderen Übernehmern wie Unternehmen, Finanzinvestoren oder Mehrfachgründern sind sie bei der Fremdkapitalaufnahme jedoch im Nachteil: Zum einen verfügen sie in der Regel über weniger Erfahrungen in der Unternehmensführung, weshalb die Banken größere Eigenkapital- und Sicherheitsforderungen an sie stellen. Zum anderen verfügen sie über weniger Möglichkeiten, diese Forderungen zu erfüllen. Der Ausgleich dieses Nachteils rechtfertigt eine entsprechende Finanzierungsförderung für erstmalige Existenzgründer.
Beratungsförderung für übernahmeinteressierte Existenzgründer wegen Nachteilsausgleichs gerechtfertigt
Zur Überwindung von Problemen und Unsicherheiten während der Verhandlungen zur Unternehmensübertragung sind Übernehmer häufig auf externe Beratungsangebote angewiesen. Auch in diesem Kontext sind übernahmeinteressierte Existenzgründer gegenüber anderen Übernehmern im Nachteil, weil sie aufgrund fehlender Beratungserfahrung größere Unsicherheiten hinsichtlich des Kosten-Nutzen-Verhältnisses der Beratungsangebote haben. Der Ausgleich dieses Nachteils rechtfertigt eine entsprechende Beratungsförderung für erstmalige Existenzgründer.
Beratungsförderung für Übergeber von KMU nur in der Sensibilisierungsphase wegen Nachteilsausgleichs gerechtfertigt
Ebenso wie Übernehmer können auch Übergeber im Zuge der Verhandlungen über eine Nachfolge auf externe Beratungsleistungen angewiesen sein. Auch wenn die Übergeber von KMU in der Regel bereits Beratungserfahrungen gesammelt haben, sind sie von größeren Unsicherheiten hinsichtlich des Beratungsangebots betroffen als die Übergeber großer Unternehmen. Der Ausgleich dieses Nachteils rechtfertigt Beratungshilfen für Übergeber von KMU, aber nur solange sie sich in der frühen Sensibilisierungs- und Vorbereitungsphase einer Nachfolge befinden, damit dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe Folge geleistet wird.
Modifikation des Förderangebots notwendig
Gemäß der theoretischen Analysen ist das Angebot an Förderhilfen für Übergeber und Übernehmer auf die oben beschriebenen Fälle zu beschränken. Dies erhöhte zugleich die Transparenz und erleichterte die Identifizierung von Förderhilfen.