Ausgangslage sowie Projektdesign und -ziele
Mit dem "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)" soll u. a. die Verfahrens- und Fortführungsvariante "Eigenverwaltung durch den Schuldner" - teilweise in Kombination mit einem Insolvenzplanverfahren - gestärkt werden. Allerdings lagen bislang über das Vorkommen von Eigenverwaltungen kaum und über die Ergebnisse dieser Verfahren für die Gläubiger überhaupt keine Informationen vor. Unbekannt bzw. umstritten ist, inwieweit eine Eigenverwaltung für die Gläubiger vorteilhaft ist. Mit Hilfe des Forschungsprojekts sollten Ergebnisse von Insolvenzverfahren gesondert für Regelverfahren mit Eigenverwaltung bzw. Insolvenzverwalter ermittelt werden, um einen Vergleich der Befriedigungsquoten ungesicherter Gläubiger zu ermöglichen. Dazu war eine bundesweite Auswertung der amtlichen Insolvenzstatistik, die seit dem Jahr 1999 bzw. 2000 Daten zu den Verfahrensergebnissen erhebt, vorgesehen.
Ergebnisse
Die amtliche Insolvenzstatistik steht im Jahr 2011 weder auf Ebene des Bundes noch der Bundesländer für Auswertungen hinsichtlich der Ergebnisse von Insolvenzverfahren zur Verfügung. Gegenwärtig ist nicht abzusehen, ob und wann diese Datenquelle für Auswertungen nutzbar sein wird. Die Insolvenzstatistik ist zudem aufgrund von Untererfassungen bei Eigenverwaltung in ihrer Aussagekraft geschwächt, dies betrifft insbesondere das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Aufgrund dieser Datenlage ruht das Forschungsprojekt.