Im Jahr 1999 nahm der Gesetzgeber eine grundlegende Neuordnung des Insolvenzrechts vor, deren primäre Zielsetzung eine größere Sanierungsfreundlichkeit war. Sanierung und Liquidation wurden erstmalig als gleichwerte Alternativen der Insolvenzabwicklung herausgestellt. Ausdruck fanden die Bestrebungen des Gesetzgebers vor allem im neu geschaffenen Instrument des Insolvenzplans. Weitere Rechtsänderungen, hierunter vor allem die Einführung einer Option auf Eigenverwaltung, sollten – mit Blick auf die Insolvenzmasse – dazu beitragen, Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu einer möglichst frühzeitigen Stellung von Insolvenzanträgen zu motivieren. Fundierte Erkenntnisse über die Erfahrungen von mittelständischen Unternehmen mit Insolvenzplanverfahren und Eigenverwaltungen liegen allerdings auch rund sechs Jahre nach der Reform nicht vor. Können insolvente Unternehmen in Deutschland seit der Einführung eines einheitlichen Insolvenzrechts im Jahr 1999 leichter saniert werden als früher? Werden die Verfahren von mittelständischen Unternehmen genutzt und mit welchem Erfolg? Welche Hürden müssen sie dabei überwinden? Dies sind einige der Fragen, deren Beantwortung sich diese Studie widmet. Grundlage der Ausführungen bildet u.a. eine empirische Erhebung bei Unternehmen, die ein Insolvenzplanverfahren durchlaufen haben, sowie ergänzende Fallstudien zu Spezialaspekten. Die Studie macht sowohl die Vorteile des Insolvenzplanverfahrens für sanierungswillige Unternehmen wie auch mögliche Schwierigkeiten in der Abwicklung deutlich.
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Statistiken zum Insolvenzgeschehen