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Entwicklungsverläufe von mittelständischen Unternehmen - Wachstumsschwellen | 2010 Sanierungen in Insolvenzverfahren

Abgeschlossenes Forschungsprojekt

Ziel der Untersuchung

Die im Jahr 1999 vorgenommene Reform des Insolvenzrechts sollte u.a. mehr insolventen Unternehmen eine Fortführung der Tätigkeit ermöglichen. Bislang liegen jedoch kaum repräsentative Daten vor, in welchem Umfang das Ziel erreicht wird. Dank der Unterstützung zahlreicher Vertreter der NRW-Landesregierung und aus dem Justizwesen in NRW konnte das IfM Bonn hierzu erstmals Daten erheben.

Abgeschlossene Unternehmensinsolvenzen in NRW

In den Jahren 2004 und 2005 wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt 15.500 Insolvenzverfahren für Unternehmen (darunter 10.000 Einzelunternehmen und Freiberufler) eröffnet. Davon war Ende 2008 weniger als die Hälfte (45%) abgeschlossen. Insbesondere die Verfahren von Kapitalgesellschaften erwiesen sich als langwierig. Gläubiger von größeren Unternehmen müssen i.d.R. länger als 4 Jahre auf das Verfahrensende und die damit verbundene Schlussverteilung warten.

Immerhin wurde in 87% der beendeten Verfahren eine Schlussverteilung anberaumt. In lediglich 11% der Fälle wurde das Verfahren noch nach der Eröffnung wegen fehlender Vermögensmasse eingestellt. Aus Unkenntniss und wegen Vorbehalten nutzten nur 53 Unternehmen (1%) den neuen Sanierungsweg Insolvenzplan, der den Gläubigern eine einvernehmliche Lösungen abweichend von der gesetzlichen Verwertungsnorm erlaubt. Allerdings ist die Akzeptanz dieses Instruments in den letzten Jahren steigend.

Verspätete Insolvenzbeantragung verhindert Fortführung

Weiterhin führt die Stigmatisierung des Scheiterns zu einer verspäteten Insolvenzbeantragung. Bei fast 40% der untersuchten Unternehmen erfolgte der Insolvenzantrag erst, als das Unternehmen schon längst stillgelegt war. Gerade Einzelunternehmen scheuen immer noch den frühen Gang zum Insolvenzgericht. Doch auch bei jeder vierten Kapitalgesellschaft wurde der Insolvenzantrag erst mit dem eingeleiteten Marktaustritt gestellt. Das hat zur Folge, dass in nahezu 40% der Fälle grundsätzlich keine Fortführungsaussichten im Insolvenzverfahren bestanden.

Von den zum Antragszeitpunkt noch aktiven Unternehmen wurden zwei Drittel vor dem Prozessbeginn stillgelegt und die Gläubiger konnten - entgegen den gesetzlichen Vorstellungen - keinen Einfluss auf die Verwertungsform im Insolvenzverfahren ausüben. Die Insolvenzverwalter scheuen eine Unternehmensfortführung über den Eröffnungstermin hinaus. Bei 15% aller untersuchten Verfahren wurde eine Sanierungslösung erreicht. Waren die Unternehmen zum Antragszeitpunkt noch aktiv, stieg die Fortführungsaussicht auf fast 25% (vgl. Abbildung). Üblicherweise wurden Betriebe auf dem Wege der sog. übertragenden Sanierung erhalten, d.h. es wurden Betriebsteile an einen neuen Investor verkauft. Auch bei den größeren Unternehmen gelang nur selten (4%) eine planbasierte Sanierung des Altunternehmens unter Beteiligung der ehemaligen Geschäftsführer. Daher scheuen diese weiterhin den frühzeitigen Insolvenzantrag.

Aber auch verfahrenstechnische Gründe sind für den geringen Anteil an Fortführungen verantwortlich. So ließ die in den Eröffnungsgutachten dargelegte Fortführungsprognose nur in wenigen Fällen darauf schließen, dass die Sanierungschancen umfassend geprüft wurden. Hier sind intensivere Sanierungsprüfungen durch die vorläufigen Insolvenzverwalter einzufordern und die Richter sollten sich nicht mit pauschalen Formulierungen zufrieden geben.

Verfahrensergebnisse

Laut Eröffnungsgutachten verfügten die noch aktiven Unternehmen über eine Vermögensmasse von durchschnittlich 1,4 Mio. €. Dem stand ein offener Forderungsbetrag von durchschnittlich 2,5 Mio. € gegenüber. Bis zur Schlussverteilung reduzierten sich die verteilbaren Vermögenswerte auf durchschnittlich 183.000 € bei einer nahezu unveränderten Forderungssumme. Die Rückzahlungsaussichten sind daher insbesondere für unbesicherte Forderungen gering. Bei Unternehmen, die bereits vor dem Insolvenzantrag stillgelegt waren, wurden im Schnitt nur 3% dieser Forderungen bedient. Werden die Unternehmen zumindest zeitweise während der Verfahren fortgeführt, steigt die Deckungsquote deutlich an. So konnten in den Verfahren mit übertragender Sanierung im Durchschnitt 10% der Forderungen und bei Insolvenzplanverfahren 14% getilgt werden. Bei Unternehmen, die im Verfahren geschlossenen wurden, lag die mittlere Deckungsquote ebenfalls bei 10%.

Qualität der Verfahrensführung steigern

Zu den unbefriedigenden Verfahrensergebnissen tragen - neben der späten Insolvenzbeantragung - die mangelnde Nachvollziehbarkeit der Vermögensverwertung und die vergleichsweise hohen Verfahrenskosten bei. Von den Kosten entfällt der höchste Teil auf die Honorare und die Auslagen der Insolvenzverwalter. In Experteninterviews bestätigten Rechtspfleger, dass die Gerichte diese Abrechnungen zwar gewissenhaft prüfen, dass aber Unsicherheiten in Bezug auf die Berechtigung von Dienstaufträgen und Zuschlägen bestehen.

Zudem konnte erstaunlich oft, gerade bei Liquidationsverfahren, die im Eröffnungsgutachten erwartete Verteilungsmasse am Ende nicht realisiert werden. Potenziale zur Massesteigerung wie auch zur Kostensenkung liegen daher in der Optimierung der Verfahrensführung und der Insolvenzverwaltertätigkeit. Die Gerichtsmitarbeiter werden insgesamt noch selten mit Fortführungslösungen konfrontiert, sodass ihnen die Routine bei der Abwicklung dieser komplexen Verfahren fehlt. Abhilfe bieten hier Qualifizierungsmaßnahmen sowie höhere Personalkapazitäten. Außerdem sind die gesetzlichen Vorschriften und die Normen zur praktischen Verfahrensführung an den Gerichten noch zu wenig darauf ausgelegt, Sanierungspläne zu unterstützen.

Fazit

Die Sanierungskultur in Deutschland entwickelt sich seit der Insolvenzrechtsreform verhalten positiv. Es werden mehr Unternehmensfortführungen als 1998 erreicht, jedoch wird der Alteigentümer nur in wenigen Fällen im Rahmen eines Insolvenzplans beteiligt. Dies ist vor dem Hintergrund der hohen Decksungsquoten von Insolvenzplanverfahren bedauerlich und versperrt den Unternehmern den Blick dafür, dass das Insolvenzrecht bei frühzeiteriger Insolvenzbeantragung gute Möglichkeiten zur Unternehmenssanierung bietet.

Hinweis zur Erhebungsmethode

Die Ergebnisse basieren auf einer Auswertung von Gerichtsakten abgeschlossener Regelinsolvenzverfahren von Unternehmen mit mindestens 6 Mitarbeitern aus den Eröffnungsjahrgängen 2004/05, die das IfM Bonn an zehn von 19 Insolvenzgerichten in NRW durchgeführt hat. Dabei wurden 228 von 697 bis Ende 2008 beendeten Verfahren berücksichtigt.