Wann werden die Gläubiger bei Unternehmensinsolvenzen ausgezahlt?
Gläubiger, die von der Insolvenz eines Selbstständigen oder eines Unternehmens betroffen sind, erwarten eine Tilgung ihrer offenen Forderungen. Unbekannt war, nach welcher Zeit es nach dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung im Jahr 1999 üblicherweise zu einer Ausschüttung aus dem Vermögen des Schuldners kommt. Im Normalfall erfolgt dies im Rahmen der Schlussverteilung, d.h. meist kurz vor dem Verfahrensende. Das IfM Bonn ermittelte erstmals bundesweite Angaben zur Anzahl und Verfahrenslänge von beendeten Regelinsolvenzverfahren. Als Grundlage diente die Datenbank der Firma Insolnet Aachen, die über 100.000 Regelverfahren juristischer Personen und über 250.000 Regelverfahren natürlicher Personen auf der Basis von Gerichtsveröffentlichungen erfasst. Aufgegliedert nach Schuldnergruppen, Rechtsformen, Bundesländern und Gerichtsbezirken liegen nun die durchschnittlichen Verfahrensdauern für im Zeitraum Januar 1999 bis September 2009 eröffnete bzw. beendete Insolvenzverfahren vor.
Ausschüttungen im Falle insolventer juristischer Personen nach 4 Jahren
Viele Gläubiger dürften ernüchternd erleben, wie lange sie in Deutschland auf das Ende eines Insolvenzverfahrens warten müssen. Im Schnitt dauert ein Regelinsolvenzverfahren bei juristischen Personen vier Jahre, bei natürlichen Personen zwei Jahre. Dazu kommt die zwei- bis dreimonatige Phase der Eröffnungsprüfung. Im Fall von Stiftungen, Genossenschaften oder Unternehmen in der Rechtsform GmbH & Co.KG sind die Verfahren besonders lang. Im Herbst 2009 waren rund 30% der Regelverfahren aus den Eröffnungsjahren 1999 bis 2001 noch nicht beendet. Aus ökonomischer Sicht ist eine Wartezeit von mehr als zehn Jahren auf eine (eventuelle) anteilsmäßige Begleichung fälliger Forderungen ein ernüchterndes Ergebnis. Schließlich soll das Verfahren vordringlich der Befriedigung der Gläubigerforderungen dienen.
Regionale Unterschiede bei der Verfahrensdauer
Die Anteile der bislang beendeten Verfahren variieren bezogen auf die Bundesländer: In der Gesamtbetrachtung beider Schuldnergruppen (juristische und natürliche Personen) erweisen sich die Gerichtsverfahren in Ostdeutschland als überproportional langwierig. Für die norddeutschen Bundesländer, die zudem überproportional hohe Anteile eröffneter Verfahren bei Gesellschaften vorweisen, zeigen sich dagegen oft hohe Anteile beendeter Verfahren. Hier sowie in den südlichen Bundesländern sind die Verfahren von juristischen Personen vergleichweise kurz. Die durchschnittliche Verfahrenslänge schwankt sehr stark zwischen den Gerichtsbezirken, auch innerhalb der einzelnen Bundesländer. Das Amtsgericht Meppen weist sowohl für natürliche wie juristische Personen die niedrigste durchschnittliche Verfahrensdauer aus. Die längsten Verfahren bei natürlichen Personen müssen im Durchschnitt im Gerichtsbezirk Fulda hingenommen werden, bei juristischen Personen im Gerichtsbezirk Gera.
Dabei sind es weniger die zeitbezogenen Verfahrensnormen (z.B. Fristen), die die Länge der Verfahren bestimmten, sondern die gerichtsseitige Verfahrensführung, die Insolvenzverwaltertätigkeit und bundeslandspezifische Faktoren. Dies deutet darauf hin, dass Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Verfahrensführung zu einer Verkürzung der Gerichtsverfahren führen können. So könnte beispielsweise der Erfahrungsaustausch zwischen Gerichtsmitarbeitern und Insolvenzverwaltern gestärkt werden. Die vorliegende Untersuchung sollte Startpunkt einer Diskussion darüber sein, wie die Dauer der Insolvenzverfahren gekürzt werden kann.