Ausgangslage/Problemstellung
Seit 1999 wurde das Insolvenzrecht mehrfach mit dem Ziel reformiert, die Fortführungschancen insolventer Unternehmen zu erhöhen. Mit dem "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)" von 2012 wurden die Verfahrensvarianten "Eigenverwaltung durch den Schuldner" sowie Insolvenzplanverfahren gestärkt. Mit der Möglichkeit zur Eigenverwaltung vor dem eröffneten Insolvenzverfahren, dem neuartigen Schutzschirmverfahren sowie Vorschlagsrechten der Gläubiger und Schuldner zur Benennung des sog. vorläufigen Sachwalters wurden Verfahrenswege für Unternehmensfortführungen entwickelt, die auf eigentümergeführte kleine und mittlere Unternehmen zielen. Die Reform hat zu deutlich mehr Genehmigungen von Eigenverwaltungen geführt, vor allem bei Kapital- und Personengesellschaften.
Forschungsziel/Vorgehensweise
Ziel des Projektes ist es zu klären, inwiefern kleine und mittlere Unternehmen im Krisenfall die neuen gerichtlichen Sanierungsvarianten nutzten. Dafür werden über eine Sonderauswertung der amtlichen Insolvenzstatistik unternehmensbezogene Angaben zur Nutzung der Sanierungsvarianten ermittelt. In die Analyse werden auch Informationen zu den Verfahrensergebnissen, z.B. zur Fortführung des Unternehmens, einbezogen.