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Mittelstand, Gesellschaft und Staat | 2011 Dauer und Kosten von administrativen Gründungsverfahren

Abgeschlossenes Forschungsprojekt

Zusammenfassung

Seit 2007 ermittelt das IfM Bonn die Dauer und Kosten von administrativen Gründungsverfahren für den EU-weiten Vergleich in drei ausgewählten Kommunen (Bremerhaven, Meißen und München). Für das Jahr 2010 hat das IfM Bonn die Erhebung auf alle Bundesländer ausgeweitet, so dass erstmals neben den für das EU-Monitoring gemeldeten deutschen Ergebnissen auch ein bundesweiter Vergleich der Dauer und Kosten administrativer Gründungsverfahren möglich ist.

Gründungsverfahren dauern durchschnittlich 7,52 Arbeitstage

Auf Basis der definitorischen und methodischen Vorgaben der Europäischen Kommission wurden die Verfahrensdauer und die Kosten für die Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft erhoben. Unter der Berücksichtigung der zeitlichen Abfolge der sechs erforderlichen Verfahren entsteht den Gründern einer haftungsbeschränkten UG über alle Bundesländer betrachtet ein durchschnittlicher administrativer Netto-Zeitaufwand von 7,52 Arbeitstagen. Am schnellsten lassen sich die Verfahren in dem Stadtstaat Bremen und in Mecklenburg-Vorpommern mit jeweils 4,25 Arbeitstagen, gefolgt von Sachsen (4,75 Arbeitstage) und Niedersachsen (5,25 Arbeitstage) durchlaufen. Am längsten dauern die Verfahren in Nordrhein-Westfalen mit 10,75 Arbeitstagen sowie in Sachsen-Anhalt, das aufgrund einer speziellen Prüfpraxis der Finanzämter mit 18,25 Arbeitstagen das Schlusslicht im Ranking der Bundesländer bildet.

Regionale Unterschiede der Verfahrensdauer hauptsächlich durch Finanzämter verursacht

Das zeitaufwändigste Verfahren innerhalb des gesamten administrativen Gründungsprozesses ist die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt, für die im Durchschnitt 6,23 Arbeitstage benötigt werden. Erst mit deutlichem Abstand folgt die Handelsregistereintragung, die durchschnittlich 3,19 Arbeitstage beansprucht. Die übrigen Einzelverfahren erfordern in allen Bundesländern nur einen verhältnismäßig geringen Zeitaufwand, der zudem in allen Bundesländern gleich hoch ist.

Gründungskosten relativ niedrig

Die administrativen Gründungskosten belaufen sich im Jahr 2010 auf durchschnittlich 169 €. Zwischen den Bundesländern sind nur geringfügige Abweichungen festzustellen. Die geringsten administrativen Gründungskosten entstehen den Gründern in Hessen und Rheinland-Pfalz mit jeweils 141 €, die höchsten administrativen Gründungskosten haben Gründer in Bayern mit 191 € zu tragen. Die regionalen Differenzen bei den administrativen Gründungskosten sind dabei einzig auf die unterschiedlichen Gebühren für die Gewerbeanmeldung zurückzuführen.

Deutschlands Position im europäischen Vergleich

In den EU-weiten Vergleich der Europäischen Kommission gehen wie in den früheren Fortschrittsberichten nur die drei Kommunen Bremerhaven, Meißen und München ein. Im Vergleich der 27 EU-Mitgliedstaaten belegt Deutschland in 2010 hinsichtlich der Gründungsdauer mit 5,5 Arbeitstagen den 16. Rang. Deutschland hat damit zwar Fortschritte bei der Verkürzung der Verfahrensdauer, die 2007 noch bei durchschnittlich 6,3 Arbeitstage lag, erzielt, konnte im EU-Vergleich jedoch keinen Boden gut machen und liegt immer noch auf Rang 16. 

Nach der Höhe der administrativen Gründungskosten liegt Deutschland im Vergleich der EU-Mitgliedstaaten 2010 mit durchschnittlich 176 € weit unter dem Mittelwert aller EU-Länder. Deutschland hat damit gegenüber 2007, als die Gründungskosten noch bei durchschnittlich 792 € lagen, eine sehr deutliche Kostensenkung erzielt. Im EU-Vergleich hat sich Deutschland gegenüber 2007 um 14 Rangplätze verbessert und liegt nunmehr auf Platz neun.