Ausgangslage/Problemstellung
2001 entwickelte das IfM Bonn ein Schätzverfahren zur Bestimmung der Anzahl der eigentümer- und familiengeführten Unternehmen. Dies setzte an den verschiedenen Rechtsformen an. Nach nunmehr 15 Jahren soll die Basisberechnung modifiziert werden. Denn: Der zugrunde gelegte Unternehmensbegriff war damals – wie in der amtlichen Statistik üblich – die kleinste rechtliche Einheit. Mittlerweile ist ein solcher Unternehmensbegriff ökonomisch durchaus problematisch. Oft werden aus organisatorischen, rechtlichen oder steuerlichen Gründen Unternehmensteile beispielsweise in rechtlich selbstständige Einheiten ausgegliedert. Hierbei handelt es sich um reine Hilfseinheiten ohne wirtschaftliche Eigenständigkeit.
Forschungsziel/Vorgehensweise
Ziel des vorgeschlagenen Forschungsvorhabens ist es deshalb, den Anteilswert der eigentümer- und familiengeführten Unternehmen zu bestimmen, wenn das Unternehmen – entsprechend der sogenannten EU-Einheitenverordnung – als kleinste Kombination rechtlicher Einheiten, die wirtschaftlich selbstständig sind, definiert wird. Dafür ist zu prüfen, welche Merkmale zusätzlich erhobenwerden müssen, damit solche Hilfseinheiten ohne wirtschaftliche Eigenständigkeit identifiziert werden können. Anschließend sind diese Merkmale für eine Stichprobe von Unternehmen zu erheben und auf die Gesamtheit der Unternehmen hochzurechnen.