Auftraggeber
Statistisches Bundesamt, Wiesbaden
Zusammenfassung
Die Bundesregierung hat per Kabinettsbeschluss vom 25. April 2006 entschieden, das sogenannte Standardkosten-Modell (SKM) zur Messung der Bürokratiekosten in Deutschland einzuführen. Um beispielsweise die durch neue oder modifizierte Informationspflichten (Anträge, Formulare, Statistiken, Nachweise etc.) bei den Unternehmen auftretenden Bürokratiebelastungen abschätzen zu können, benötigen die Bundesministerien ein Ressourcen schonendes und Zeit sparendes Erhebungsinstrument. Deshalb hat das IfM Bonn mit dem Statistische Bundesamt eine Zeitwerttabelle (Cash-Tabelle) nach niederländischem Vorbild entwickelt.
Ausweis der Zeiten von 16 standardisierten Arbeitsschritten
Grundannahme des SKM ist, dass die von den Unternehmen auszuführenden Arbeitsschritte zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten (bspw. der Meldung eines sozialversicherungspflichtig Beschäftigten) häufig sehr ähnlich sind und in bis zu 16 Arbeitsschritten (Standardaktivitäten) ablaufen. Die deutsche Cash-Tabelle weist daher für jeden der 16 Arbeitsschritte standardisierte Zeiten in drei Komplexitätsstufen 'einfach', 'mittel' sowie 'schwer' aus. Schätzung des Zeitaufwands neuer Informationspflichten Soll der Zeitaufwand für eine neue Informationspflicht geschätzt werden, wird wie folgt vorgegangen: Zunächst wird der Zeitaufwand für die Einarbeitung in die Informationspflicht (Standardaktivität 1) bestimmt. In Abhängigkeit vom Komplexitätsgrad werden dafür drei Minuten (einfache), 15 Minuten (mittlere) oder 120 Minuten (komplexe Einarbeitung) gemäß Cash-Tabelle festgelegt. Analog ist für die weiteren Arbeitsschritte (Standardaktivitäten) gemäß dem Komplexitätsgrad der Zeitaufwand aus der Cash-Tabelle abzulesen. Am Ende erhält der Anwender eine Schätzung des Zeitaufwands für die untersuchte Informationspflicht.
Deutsche Cash-Tabelle (Angabe der Werte in Minuten) - KMU-Schwellenwerte der EU seit 01.01.2005
Standardaktivität | Einfach | Mittel | Komplex |
---|---|---|---|
1 Einarbeitung in die Informationspflicht | 3 | 15 | 120 |
2 Beschaffung der Daten | 3 | 15 | 120 |
3 Forumulare ausfüllen, Beschriftung, Kennzeichnung | 3 | 7 | 30 |
4 Berechnungen durchführen | 3 | 20 | 120 |
5 Überprüfung der Daten und Eingaben | 1 | 5 | 45 |
6 Fehlerkorrektur | 2 | 10 | 60 |
7 Aufbereitung der Daten | 3 | 15 | 120 |
8 Datenübermittlung und Veröffentlichung | 1 | 2 | 10 |
9 Interne Sitzungen | 5 | 30 | 480 |
10 Externe Sitzungen | 10 | 60 | 480 |
11 Ausführen von Zahlungsanweisungen | 2 | 8 | 30 |
12 Kopieren, Archivieren, Verteilen | 2 | 5 | 15 |
13 Prüfung durch öffentliche Stellen | 2 | 30 | 240 |
14 Korrekturen, die aufgrund der öffentlichen Prüfung durchgeführt werden müssen | 3 | 90* | 90* |
15 Weitere Informationsbeschaffung im Falle von Schwierigkeiten mit den zuständigen Behörden | 3 | 15 | 120 |
16 Fotbildungs- und Schulungsteilnahmen | 3 | 35 | 480 |
* aufgrund der geringen Fallzahl wurde auf eine Differenzierung zwischen mittel und komplex verzichtet.