Ausgangslage/Problemstellung
Um die Administration für eine Gründung zu vereinfachen und zu beschleunigen, haben die meisten EU-Länder zentrale Anlaufstellen (One-Stop-Shops) zur gebündelten und medienbruchfreien Abwicklung der Gründungsverfahren eingerichtet. Vielfach lässt sich so die Gründungsbürokratie in einem Tag erledigen. Nach Angaben der EU-Kommission ist Deutschland eines der wenigen EU-Länder ohne voll funktionsfähige Systeme von One-Stop-Shops. Zukünftig sollen in Deutschland die Einheitlichen Ansprechpartner (EA) nach der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie als umfassendes, zentrales One-Stop-System aufgebaut werden. Die Einrichtung von One-Stop-Shops ist nicht nur mit vielschichtigen netzwerkinternen Koordinationsanforderungen verbunden. Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie bereits vorhandene (parallele) One-Stop-Shop-Systeme in den einzelnen Bundesländern (z.B. Starterzentren, Gründungsagenturen) in das neu zu schaffende zentrale EA-System eingebunden werden können.
Forschungsziel/Vorgehensweise
Zur Lösung dieser Herausforderungen soll auf die praktischen Erfahrungen in zwei bis drei ausgewählten EU-Ländern zurückgegriffen werden. Im Zentrum steht die Frage, wie die zentralen EA- bzw. One-Stop-Shop-Systeme in diesen Ländern mit möglichen Parallelsystemen und Doppelzuständigkeiten umgehen, z.B. indem sie vorhandene Kompetenzen integrieren und Kooperationsbereitschaft zeigen. Die Analyse der verschiedenen Systeme wird vorwiegend mittels Desk Research und ergänzender Experteninterviews durchgeführt.