Das IfM Bonn führt seit 2007 jährliche Erhebungen zu Dauer und Kosten von administrativen Gründungsverfahren in drei ausgewählten Kommunen (Bremerhaven, Meißen und München) durch. Die Daten finden Eingang in den jährlichen Benchmark-Bericht der Europäischen Kommission, mit dem die Fortschritte der Mitgliedstaaten zur Beschleunigung und Vereinfachung der Gründungsbürokratie beurteilt werden.
Dauer der Gründungsverfahren 2014 leicht gesunken
Im Jahr 2014 dauerten die administrativen Verfahren zur Gründung einer eintragungspflichtigen Kapitalgesellschaft in Deutschland im Durchschnitt 6,0 Arbeitstage und damit 0,6 Arbeitstage weniger als 2013. Der geringe Rückgang ist im Wesentlichen auf organisatorische Verbesserungen der Arbeitsablaufe in der Finanzverwaltung zurückzuführen. Innerhalb der U-28 nimmt Deutschland weiterhin den 24. Rang ein (EU-28-Durchschnitt: 3,5 Arbeitstage).
Kosten der Gründungsverfahren 2014 konstant geblieben
Die administrativen Gründungskosten belaufen sich in Deutschland unverändert auf durchschnittlich 376 €. Deutschland belegt damit in der EU-28 weiterhin den 22. Rang (Durchschnitt: 313 €).
Dänemark erreicht Spitzenposition im EU-28-Vergleich
Die Spitzenposition im europäischen Vergleich nimmt Dänemark mit besonders schnellen (durchschnittlich 1 Arbeitstag) und kostengünstigen (durchschnittlich 90 EUR) Gründungsverfahren ein. Ursächlich für die deutlich geringere Bearbeitungsdauer in Dänemark und vielen anderen europäischen Ländern ist, dass Steuernummern dort ad hoc und online und nicht wie in Deutschland erst nach eingehender Prüfung (zur Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug) vergeben werden.
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Dauer und Kosten von administrativen Gründungsverfahren in Deutschland 2007 bis 2014