Finanzielle Förderung
Hans-Böckler-Stiftung
Zusammenfassung
Gemäß Betriebsverfassungsgesetz können in Betrieben mit mindestens fünf ständigen Beschäftigten Betriebsräte gewählt werden. Allerdings wird von diesem Recht lediglich in jedem zehnten Betrieb Gebrauch gemacht. Insbesondere in den kleineren Unternehmen ist diese Institution der betrieblichen Mitbestimmung selten anzutreffen. Im Zentrum der Untersuchung standen daher zwei Fragenkomplexe: zum einen, warum und unter welchen Umständen Arbeitnehmer die Gründung eines Betriebsrats in mittelständischen Unternehmen einleiten und zum anderen, warum Belegschaften bisher von einer Betriebsratsgründung abgesehen haben.
Entstehen von Betriebsräten in mittelständischen Unternehmen
Betriebsratsgründungen gehen bestimmte Auslöser voraus, die entweder in der betrieblichen Situation (situative Auslöser) oder in der Belegschaft (personelle Auslöser) verortet sind. Situative Auslöser waren dabei folgende Sachverhalte: Unzufriedenheit der Arbeitnehmer mit den gegebenen Beteiligungsformen, Eintritt neuer Mitarbeiter in das Unternehmen, Auftreten einer Unternehmenskrise oder starker struktureller Veränderungen (wie im Falle einer Ausgründung). Zu einem situativen muss ein personeller Auslöser im Sinne von Arbeitnehmern treten, die sich für die Betriebsratsgründung einsetzen. In den untersuchten Unternehmen zeichneten sich solche Arbeitnehmer zum einen durch eine Gewerkschaftsmitgliedschaft und zum anderen durch Erfahrungen mit Betriebsräten aus.
Ausbleiben von Betriebsräten in mittelständischen Unternehmen
Trotz methodischer Probleme können erste Antworten für das Ausbleiben einer Betriebsratsgründung gegeben werden. Wie erwartet, sind die Ursachen vielschichtig. In den untersuchten Unternehmen konnten vier Gründe identifiziert werden, die dazu führten, dass kein Betriebsrat gegründet wurde, obwohl situative Auslöser vorlagen: In erster Linie sind die Bequemlichkeit der Belegschaft, aber auch der Wunsch der Arbeitnehmer, ihre Interessen selbst zu vertreten, zu nennen. Weitere Gründe sind die Angst vor negativen Konsequenzen für die eigene Karriere sowie die Zufriedenheit mit den bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten. Im Gegensatz zu den drei erstgenannten Gründen folgt aus der Zufriedenheit, dass die Betriebsratsgründung erst gar nicht in Erwägung gezogen wird. Es handelt sich dabei also nicht um einen bewussten Akt des Verzichts.
Grundlage der Studie sind Fallstudien in 22 Unternehmen mit und ohne Betriebsrat. Aufgrund der Vielschichtigkeit und Vielfalt der betrachteten Zusammenhänge wurden in allen Unternehmen sowohl die Belegschaften als auch die Geschäftsführung befragt. In Unternehmen mit Betriebsrat wurde zudem mit den Betriebsratsinitiatoren bzw. Betriebsratsmitgliedern ein Interview geführt.