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Gründungen und Unternehmensschließungen

Das IfM Bonn erstellt basierend auf den Daten des Statistischen Bundesamtes regelmäßig Statistiken zu den gewerbeanzeigepflichtigen Gründungen und Liquidationen (Aufgaben) sowie zu den Insolvenzen. Daneben ermittelt das IfM Bonn auf der Basis der Steueranmeldungen der Gründer und Gründerinnen bei den Finanzämtern die Anzahl der Gründungen in den Freien Berufen sowie unter Land- und Forstwirten.

Eine Differenzierung zwischen einem Start-up und einer Gründung ist nach Ansicht des IfM Bonn nur zielführend, wenn ein Start-up als innovative und schnell wachsende Neugründung - und zwar ohne Einschränkung auf einen Sektor - verstanden wird.

Unternehmensinsolvenzen

Ergebnisse für das Jahr 2022

Laut Insolvenzstatistik des Statistischen Bundesamtes haben im Jahr 2022 in Deutschland 14.590 Unternehmen Insolvenz angemeldet – rund 600 (+4,3%) mehr als in 2021. Dieser Anstieg war zu erwarten, da in 2021 die Insolvenzantragspflicht für pandemiegeschädigte oder hochwassergeschädigte Unternehmen ausgesetzt war. Die Befreiung von der Antragspflicht bei Pandemiefolgen wurde zum 30.4.2022 aufgehoben. Trotz des Anstiegs verharrt die Anzahl der Insolvenzen auf sehr niedrigem Niveau, wie ein Blick auf die vergangenen 10 Jahre verdeutlicht. Auch der Anteil der insolventen Unternehmen, bezogen auf den Unternehmensbestand, ist weiterhin sehr gering. Nur 4,8 von 1.000 Unternehmen gerieten 2022 in die Zahlungsunfähigkeit. Die Daten des Statistischen Bundesamtes zur Anzahl der Unternehmensinsolvenzen schließen auch die Insolvenzen von Einzelunternehmen ein, nicht jedoch die von ehemals Selbstständigen.

Generell gilt: Insolvenzen stellen weiterhin eine relativ seltene Form der Unternehmensschließung dar – über 90 % aller Unternehmensschließungen werden aus eigenem Antrieb vorgenommen.

Insolvenzen treffen vor allem Kleinstunternehmen

Detaillierte Aussagen über den Anteil der Unternehmensinsolvenzen im Mittelstand oder unter den kleinen und mittleren Unternehmen sind nicht möglich. Die in der amtlichen Statistik ausgewiesenen Beschäftigtengrößenklassen entsprechen nicht den Schwellenwerten der KMU-Definition. Mehrheitlich gehören insolvente Unternehmen zu den Kleinstunternehmen. Im Jahr 2022 stieg die Anzahl der Insolvenzanträge im Vergleich zum Vorjahr in allen Beschäftigtengrößenklassen. Besonders stark erhöhte sich die Anzahl der Anträge bei Unternehmen mit 11 bis zu 100 Beschäftigten (+26,1 %)    

Das Wiedereinsetzen der strikten Insolvenzantragspflicht führte erwartungsgemäß in 2022 zu mehr Insolvenzanträgen bei der Rechtsform der GmbH als im Vorjahr. Bei Unternehmen in der Rechtsform eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft liegt die Anzahl der Anträge dagegen weiterhin auf dem geringen Niveau der beiden Vorjahre. Die Krisen des Jahres 2022 zeigen hier wenig Wirkung. Ehemals Selbstständige haben in 2022 deutlich seltener als 2021 einen Insolvenzantrag gestellt. Im Sommer 2020 wurde die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens angekündigt, woraufhin die Anzahl der Anträge von ehemals Selbstständige vorübergehend stark sank.

Sanierungen mittels Eigenverwaltungsverfahren bei größeren Unternehmen

Unternehmen mit eröffnetem Insolvenzverfahren können seit 1999 die beiden Fortführungsinstrumente "Insolvenzplan" oder "Eigenverwaltung" und seit dem Jahr 2012 auch im Vorverfahren die Eigenverwaltung bzw. das sogenannte "Schutzschirmverfahren" nutzen. Im Jahr 2021 trat das vorinsolvenzliche Restrukturierungsverfahren als Krisenlösungsweg hinzu. Mit Ausnahme der genehmigten Eigenverwaltung wird die Inanspruchnahme dieser Verfahren in der amtlichen Statistik nicht bzw. bei Insolvenzplänen nicht zeitnah ausgewiesen. In 2022 wurden 198 Eigenverwaltungen durch den Schuldner genehmigt (2020: 210). Wie in den Vorjahren nutzen vor allem Unternehmen in der Rechtsform der GmbH bzw. – nach Angaben der Kanzlei Baker Tilly - vergleichsweise große Unternehmen diese Verfahrensvariante. Sie führt mehrheitlich zu einer Unternehmensfortführung und Restrukturierung. Bei größeren Unternehmen kann daher bei einem Insolvenzantrag nicht mehr davon ausgegangen werden, dass das Unternehmen im Verfahren geschlossen und der Standort abgewickelt wird.

Die überwiegende Mehrheit der zahlungsunfähigen Unternehmen sind jedoch weiterhin kleine Unternehmen, meist als Einzelunternehmen geführt. Für sie ist die Eigenverwaltung weder ein passendes Instrument für eine Verfahrens- noch für eine Unternehmensfortführung. Die EU hat am 7.12.2022 eine Initiative (Richtlinienentwurf für die Harmonisierung von bestimmten Aspekten des Insolvenzrechts (Com) 2022 702) gestartet, die für die Insolvenzverfahren von kleinsten Unternehmen Vereinfachungen empfiehlt.  

Tabellen zu Unternehmensinsolvenzen

Wählen Sie ein Merkmal und die gewünschte Differenzierung aus! Die entsprechende Tabelle steht als pdf-Datei zur Verfügung.

MerkmalDifferenzierung
InsolvenzenDBLWZRFALTGrKlWZ/GrKlBesch/WZ
Quote der insolventen UnternehmenDBLWZ     
EigenverwaltungD  RF    


D = Deutschland; BL = Bundesländer; WZ = Wirtschaftszweige; RF = Rechtsform; ALT = Alter der Unternehmen; GrKl = Größenklassen, Besch = Beschäftigte

Aktualisierung

Daten zum Insolvenzgeschehen werden nur unregelmäßig aktualisiert.

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