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Gründungen und Unternehmensschließungen

Das IfM Bonn erstellt basierend auf den Daten des Statistischen Bundesamtes regelmäßig Statistiken zu den gewerbeanzeigepflichtigen Gründungen und Liquidationen (Aufgaben) sowie zu den Insolvenzen. Daneben ermittelt das IfM Bonn auf der Basis der Steueranmeldungen der Gründer und Gründerinnen bei den Finanzämtern die Anzahl der Gründungen in den Freien Berufen sowie unter Land- und Forstwirten.

Eine Differenzierung zwischen einem Start-up und einer Gründung ist nach Ansicht des IfM Bonn nur zielführend, wenn ein Start-up als innovative und schnell wachsende Neugründung - und zwar ohne Einschränkung auf einen Sektor - verstanden wird.

Unternehmensinsolvenzen

Ergebnisse für das Jahr 2021

Laut Insolvenzstatistik des Statistischen Bundesamtes haben im Jahr 2021 in Deutschland 13.990 Unternehmen Insolvenz angemeldet – rund 1.850 (-11,7%) weniger als in 2020. Die Daten des Statistischen Bundesamtes zur Anzahl der Unternehmensinsolvenzen umfasst auch die Insolvenzen von Einzelunternehmen, nicht jedoch die von ehemals Selbstständigen. Hierzu sowie zu den einzelnen Rechtsformen und Unternehmensgrößen finden Sie ausführliche Informationen.

Insolvenzen stellen weiterhin eine relativ seltene Form der Unternehmensschließung dar – über 90 % aller Unternehmensschließungen werden aus eigenem Antrieb vorgenommen. So wurden im gewerblichen Sektor in 2021 rund 216.000 Unternehmen geschlossen, in den Freien Berufen dürften einige Zehntausend die Selbstständigkeit aufgegeben haben. Wird die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen ins Verhältnis zum Unternehmensbestand gesetzt, ergibt sich für 2021 eine Quote der insolventen Unternehmen von nur 4,6 je 1.000 Unternehmen.

Der Rückgang der Insolvenzverfahren ist im Wesentlichen auf die temporäre Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zurückzuführen: Dies galt zum einen für Unternehmen in Form einer Kapitalgesellschaft zwischen März 2020 und Ende April 2021, die aufgrund der Corona-Pandemie zahlungsunfähig wurden und eine Förderung erhalten können, und zum anderen für hochwassergeschädigte Unternehmen ab dem 10. Juli 2021.

Bei den Insolvenzanträgen von natürlichen Personen ist in 2021 hingegen ein Anstieg zu beobachten. Zum Hintergrund: Im Sommer 2020 wurden erleichterte Rahmenbedingungen für Restschuldbefreiungen ab 2021 angekündigt. Zu den potenziellen Nutzern einer Restschuldbefreiung zählen sowohl ehemals als auch aktive Selbstständige, die ihr Unternehmen in Form eines Einzelunternehmens oder als Beteiligung an einer Personengesellschaft führen. Infolgedessen stellte dieser Personenkreis im zweien Halbjahr 2020 weniger Insolvenzanträge, die Voraussetzung für eine Restschuldbefreiung. Diese Anträge wurden von ehemals Selbstständigen im Jahr 2021 nachgeholt. Bei aktiven Selbstständigen ist dieser Nachholeffekt seltener zu beobachten.

Die Anzahl der Insolvenzverfahren von Unternehmen und aktiven Selbstständigen unterschreitet in 2021 das Vorpandemieniveau deutlich – vermutlich haben die wieder anziehende Nachfrage bzw. coronabedingte Förderungen deren Liquidität erhöht. Dagegen hat sich die Anzahl der Insolvenzverfahren von ehemals Selbstständigen fast genau um die Anzahl erhöht, die 2020 aufgrund der angekündigten Änderungen bei der Restschuldbefreiung ausblieben.  

Insolvenzen treffen vor allem Kleinstunternehmen

Detaillierte Aussagen über den Anteil der Unternehmensinsolvenzen im Mittelstand oder unter den kleinen und mittleren Unternehmen sind nicht möglich. Die in der amtlichen Statistik ausgewiesenen Beschäftigtengrößenklassen entsprechen nicht den Schwellenwerten der KMU-Definitionen. Mehrheitlich gehören insolvente Unternehmen zu den Kleinstunternehmen. Im Jahr 2021 sank die Anzahl der Insolvenzanträge im Vergleich zum Vorjahr in allen Beschäftigtengrößenklassen, bei den Unternehmen mit über 100 Beschäftigten sogar um 60%. Nur 60 Insolvenzanmeldungen betrafen Unternehmen mit über 50 Mio. € Jahresumsatz (2021: 180 Unternehmen). Somit ist in 2021 die Insolvenzgefährdung bei größeren Unternehmen deutlich gesunken. Das könnte auf das coronabedingte Aussetzen der Insolvenzantragspflicht, aber auch auf das 2021 eingeführte vorinsolvenzliche Restrukturierungsverfahren zurückzuführen sein.  

Sanierungen: Geringe Nutzung von Eigenverwaltungsverfahren

Unternehmen mit eröffnetem Insolvenzverfahren können seit 1999 zur Sanierung ihrer Unternehmen die beiden Fortführungsinstrumente "Insolvenzplan" oder "Eigenverwaltung" und seit dem Jahr 2012 auch im Vorverfahren die Eigenverwaltung bzw. das sogenannte "Schutzschirmverfahren" nutzen. Im Jahr 2021 trat das vorinsolvenzliche Restrukturierungsverfahren als Krisenlösungsweg hinzu. Mit Ausnahme der genehmigten Eigenverwaltung wird die Inanspruchnahme dieser Verfahren in der amtlichen Statistik nicht bzw. bei Insolvenzplänen nicht zeitnah ausgewiesen. In 2021 wurden 210 Eigenverwaltungen durch den Schuldner genehmigt (2020: 382). Vor allem Unternehmen in der Rechtsform der GmbH bzw. vergleichsweise große Unternehmen wählen diese Verfahrensvariante. Diese Unternehmen sind 2021 seltener als im Vorjahr unter den Insolvenzverfahren vertreten. Die überwiegende Mehrheit der zahlungsunfähigen Unternehmen sind weiterhin kleine Unternehmen. Für sie ist die Eigenverwaltung weder ein passendes Instrument für eine Verfahrens- noch für eine Unternehmensfortführung.

Tabellen zu Unternehmensinsolvenzen

Wählen Sie ein Merkmal und die gewünschte Differenzierung aus! Die entsprechende Tabelle steht als pdf-Datei zur Verfügung.

MerkmalDifferenzierung
InsolvenzenDBLWZRFALTGrKlWZ/GrKlBesch/WZ
Quote der insolventen UnternehmenDBLWZ     
EigenverwaltungD  RF    


D = Deutschland; BL = Bundesländer; WZ = Wirtschaftszweige; RF = Rechtsform; ALT = Alter der Unternehmen; GrKl = Größenklassen, Besch = Beschäftigte

Aktualisierung

Daten zum Insolvenzgeschehen werden nur unregelmäßig aktualisiert.

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Researcher Peter Kranzusch

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