Gründungen und Unternehmensschließungen
Das IfM Bonn erstellt basierend auf den Daten des Statistischen Bundesamtes regelmäßig Statistiken zu den gewerbeanzeigepflichtigen Gründungen und Liquidationen (Aufgaben) sowie zu den Insolvenzen. Daneben ermittelt das IfM Bonn auf der Basis der Steueranmeldungen der Gründer und Gründerinnen bei den Finanzämtern die Anzahl der Gründungen in den Freien Berufen sowie unter Land- und Forstwirten.
Eine Differenzierung zwischen einem Start-up und einer Gründung ist nach Ansicht des IfM Bonn nur zielführend, wenn ein Start-up als innovative und schnell wachsende Neugründung - und zwar ohne Einschränkung auf einen Sektor - verstanden wird.
Unternehmensinsolvenzen
Ergebnisse für das Jahr 2025
Laut Insolvenzstatistik des Statistischen Bundesamtes haben im Jahr 2025 in Deutschland 24.064 Unternehmen Insolvenz angemeldet – 2.252 mehr als in 2024. Die Anzahl der Insolvenzen steigt damit um 10,3%. Das ist ein geringerer Anstieg als in den beiden Vorjahren (2024: +22,4%, 2023: +22,1%). 40% der Insolvenz anmeldenden Unternehmen waren mindestens 8 Jahre am Markt.
Die Anzahl der Insolvenzen je 1.000 Bestandsunternehmen gemäß Unternehmensregister ist von 6,2 in 2024 auf 6,8 gestiegen. Neben den 24.064 Unternehmen stellten mehr als 25.000 ehemals Selbstständige, die Schulden aus der früheren selbstständigen Tätigkeit haben, einen Insolvenzantrag.
Trotz des Anstiegs stellen Insolvenzen eine seltene Form der Unternehmensschließung dar. 2025 wurden insgesamt rund 277.000 gewerbliche Unternehmen und geschätzt 90.000 freiberufliche Tätigkeiten eingestellt. Würden alle Insolvenzen zu einer Unternehmensliquidation führen, gingen knapp 7% aller Unternehmensschließungen auf einen Insolvenzantrag zurück. Werden auch die Insolvenzverfahren der ehemals Selbstständigen, die ihre Tätigkeit schon vor 2025 beendet haben können, berücksichtigt, liegt dieser Anteil bei 13%.
Von den Insolvenzanträgen für aktive Unternehmen entfallen fast zwei Drittel auf die Rechtsform der GmbH. Ihre Anzahl ist gegenüber 2024 um 12,8 % gestiegen, weniger als 2024 (+28,0%). Zwei Drittel aller insolventen Unternehmen hatten zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Beschäftigten. Im Vorjahresvergleich ist ihre Anzahl mit 14,9% am stärksten gestiegen. Nur 263 Unternehmen beschäftigten über 100 Personen (2025 zu 2024: +1,5%). Der seit 2022 beobachtete Zuwachs von Insolvenzen größerer Unternehmen hat sich damit 2025 deutlich abgeschwächt.
Die Wirtschaftszweige sind nicht gleichermaßen vom Anstieg der Insolvenzen betroffen. Die meisten Insolvenzanträge entfielen 2025 erneut auf das Baugewerbe, den Handel und den Bereich der freiberuflichen, technischen und wissenschaftlichen Dienstleistungen. Wird die Insolvenzgefährdung anhand der Anzahl der insolventen Unternehmen je 1.000 Bestandsunternehmen gemessen, ragt der Bereich Verkehr und Lagerei mit 13,2 Insolvenzen pro 1.000 Unternehmen heraus. Auch im Baugewerbe und im Gastgewerbe liegt dieser Wert über 10, im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen und im Verarbeitenden Gewerbe noch über 9. Das Insolvenzrisiko ist 2025 im Bereich Wasserversorgung/Entsorgung, Grundstücks-/Wohnungswesen, Gesundheits- und Sozialwesen sowie den sonstigen personennahen Dienstleistungen leicht gesunken.
Die Betroffenheit der Wirtschaftszweige lässt sich auch an der Anzahl der betroffenen Beschäftigten ablesen. Obwohl die Insolvenzgefährdung im Verkehrssektor am höchsten ist, sind dort nur relativ wenige Beschäftigte betroffen. Dagegen gehörten 30% der Betroffenen zum Verarbeitenden Gewerbe, 15% zum Gesundheits-/Sozialwesen und 13% zum Handel. Die Anzahl der betroffenen Arbeitsplätze ist im Verarbeitenden Gewerbe 2025 im Vergleich zu 2024 gestiegen, da mehr größere Unternehmen insolvent wurden. Dagegen ist die Anzahl der betroffenen Beschäftigten im Handel und Gesundheits-/Sozialwesen gesunken.
Eigenverwaltungsverfahren: neuer Höchststand
Nicht alle betroffenen Beschäftigten verlieren den Arbeitsplatz, denn krisenbetroffene Unternehmen können Sonderwege im Insolvenzverfahren zur Sanierung nutzen. Mit Ausnahme der genehmigten Eigenverwaltung wird die Inanspruchnahme dieser Verfahrensvarianten in der amtlichen Statistik nicht zeitnah ausgewiesen. In 2025 wurden erstmals über 500 Eigenverwaltungen genehmigt (2024: 470). Nur 3% der insolventen Unternehmen nutzen diesen Weg zur Vorbereitung einer Fortführungslösung. Während Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, also eher größere Unternehmen, häufiger eine Eigenverwaltung beantragen, ist dies bei Einzelunternehmen weiterhin äußerst selten.
Tabellen zu Unternehmensinsolvenzen
Wählen Sie ein Merkmal und die gewünschte Differenzierung aus! Die entsprechende Tabelle steht als pdf-Datei zur Verfügung.
D = Deutschland; BL = Bundesländer; WZ = Wirtschaftszweige; RF = Rechtsform; ALT = Alter der Unternehmen; GrKl = Größenklassen, Besch = Beschäftigte
Aktualisierung
Daten zum Insolvenzgeschehen werden im Mai 2027 aktualisiert.
Weitere Informationen
Zur IfM-Hintergrundinformation zum eigenverwalteten Insolvenzverfahren als Sanierungsweg
Aktuelle Veröffentlichung
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Wissenschaftlicher Mitarbeiter Peter Kranzusch
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