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Definitionen

Der Begriff "Mittelstand" stellt eine Besonderheit im deutschsprachigen Raum dar und wird definiert durch die Einheit von Eigentum und Leitung. Für die Zugehörigkeit eines Unternehmens zum Mittelstand ist also nicht dessen Größe ausschlaggebend. Vielmehr sind es dessen qualitative Merkmale.

Kennzeichnend für die Einheit von Eigentum und Leitung ist, dass

  • der Unternehmer einen maßgeblichen persönlichen Einfluss ausübt,
  • das unternehmerische Risiko trägt und
  • das Unternehmen seine persönliche Erwerbs- und Existenzgrundlage sichert.

Die Begriffe Mittelstand, Familienunternehmen, Eigentümerunternehmen und familiengeführte Unternehmen sind nach Definition des IfM Bonn als Synonyme anzusehen.

Da sich die prägenden qualitativen Merkmale des Mittelstands (Geschäftsführung, Eigentumsverhältnisse, wirtschaftliche Unabhängigkeit) aus den amtlichen Statistiken nur unzureichend ablesen lassen, wird seine zahlenmäßige und volkswirtschaftliche Bedeutung hilfsweise unter Zugrundelegung der Daten der KMU in der Abgrenzung des IfM Bonn abgeschätzt. Tatsächlich erfüllt auch die Mehrheit der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die qualitativen Kriterien des Mittelstandsbegriffes. Ebenso können aber auch große Unternehmen zum Mittelstand zählen.

Die Begriffe "Mittelstand" und "kleine und mittlere Unternehmen (KMU)" sind aber keine Synonyme.