Direkt zu den Inhalten springen

KMU-Definition der Europäischen Kommission

Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden in der EU-Empfehlung 2003/361 definiert. Danach zählt ein Unternehmen zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen € aufweist.

KMU-Schwellenwerte der EU seit 01.01.2005

UnternehmensgrößeZahl der BeschäftigtenundUmsatz €/JahroderBilanzsumme €/Jahr
kleinstbis 9 bis 2 Millionen bis 2 Millionen
kleinbis 49 bis 10 Millionen bis 10 Millionen
mittelbis 249 bis 50 Millionen bis 43 Millionen
(KMU) zusammenunter 250 bis zu 50 Millionen bis zu 43 Millionen

Diese Schwellenwerte gelten für Einzelunternehmen. Bei einem Unternehmen, das Teil einer größeren Gruppe ist, müssen je nach Höhe der Beteiligung die Mitarbeiterzahl und der Umsatz bzw. die Bilanzsumme der Gruppe mit berücksichtigt werden.

Die Abgrenzung eines KMU gemäß der KMU-Definition der EU-Kommission ist wichtig für den Zugang zu Finanzmitteln und EU-Förderprogrammen, die speziell auf diese Unternehmen ausgerichtet sind.

Für statistische/empirische Analysen werden die KMU in der Regel nach der Zahl der Beschäftigten bzw. der Umsatzgröße abgegrenzt:

  • Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen € Umsatz/Jahr
  • Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen € Umsatz/Jahr und kein kleinstes Unternehmen
  • Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen € Umsatz/Jahr und kein kleinstes oder kleines Unternehmen

Verflechtungen von KMU mit anderen Unternehmen können in den amtlichen Statistiken (noch) nicht berücksichtigt werden.