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Mittelstandsdefinition des IfM Bonn

Das IfM Bonn definiert Mittelstand durch die Einheit von Eigentum und Leitung.

Um für statistische/empirische Analysen mittelständische Unternehmen aus der Gesamtheit aller Unternehmen herauszufiltern, wird die Mittelstandsdefinition wie folgt operationalisiert:

In einem mittelständischen Unternehmen

  • halten bis zu zwei natürliche Personen oder ihre Familienangehörigen (direkt oder indirekt) mindestens 50 % der Anteile eines Unternehmens,
  • diese natürlichen Personen gehören der Geschäftsführung an.

Die Begriffe Mittelstand, Familienunternehmen, Eigentümerunternehmen und familiengeführte Unternehmen sind nach Definition des IfM Bonn als Synonyme anzusehen.

Die Schnittmenge von mittelständischen Unternehmen/Familienunternehmen und unabhängigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist sehr groß. Zugleich zählen aber auch Unternehmen mit 500 und mehr Beschäftigten oder mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz zum Mittelstand/Familienunternehmen, wenn sie die oben genannten Kriterien erfüllen.

Kleine und mittlere Unternehmen, die in Abhängigkeit zu einem anderen Unternehmen stehen, erfüllen hingegen die Mittelstandsdefinition nicht.