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Mittelstandsförderliche Rahmenbedingungen | 2024 Auswirkungen der Reform des Vergaberechts auf mittelständische Unternehmen

Laufendes Forschungsvorhaben

Ausgangslage/Problemstellung

Die öffentliche Hand gehört in Deutschland mit Ausgaben von schätzungsweise 500 Milliarden Euro pro Jahr zu den größten Einkäufern von Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen (vgl. OECD 2019). Damit der faire, regelgebundene und transparente Wettbewerb um diese öffentlichen Aufträge auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene gewährleistet werden kann, ist eine Reihe an gesetzlichen Vorgaben wie Vergaberichtlinien und Verwaltungsvorschriften zu beachten. Derzeit wird federführend vom BMWK ein Vergabetransformationspaket entwickelt, u.a. mit dem Ziel, Vergabeverfahren zu beschleunigen und für die Unternehmen kostengünstiger zu gestalten sowie die Teilnahme mittelständischer Unternehmen zu erhöhen.

Forschungsziel/Vorgehensweise

Ziel dieses Projekts ist es, die Auswirkungen der geplanten Reform des Vergaberechts auf mittelständische Unternehmen zu untersuchen. Im Zentrum der Analyse stehen die Bürokratiekosten, die im Zuge einer Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen entstehen. Diese sollen anhand von drei möglichst ähnlichen, aber unterschiedlich großen Beispielunternehmen, die sich an vergleichbaren Ausschreibungen beteiligen, veranschaulicht werden. Für diese Beispielunternehmen wird jeweils der individuelle zeitliche und finanzielle Aufwand zur Erfüllung von Bürokratiepflichten im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen ermittelt. Zugleich sollen durch Hintergrundgespräche in den Unternehmen Informationen über die subjektiv wahrgenommene Bürokratiebelastung gewonnen werden. Die objektive und subjektive Bürokratiebelastung soll zunächst noch vor Inkrafttreten der Vergaberechtsreform – voraussichtlich Mitte 2024 – ermittelt werden und als Maßstab für die Bewertung der Auswirkungen der Reform dienen. Mit einem zeitlichen Abstand zur Reform – voraussichtlich im Jahr 2026 – sollen die genannten Bürokratiekosten abermals erhoben und durch einen Vergleich festgestellt werden, ob die Beispielunternehmen tatsächlich entlastet wurden.

Ansprechpartner

Dr. Nadine Schlömer-Laufen
Tel. +49 228 7299725
schloemer(at)ifm-bonn.org

Profil von Dr. Nadine Schlömer-Laufen