Auftraggeber: Forschungsnetzwerk Alterssicherung (FNA) der Deutschen Rentenversicherung Bund
Die Bundesregierung plant für Selbstständige, die bisher von keinem Alterssicherungssystem erfasst werden, eine Altersvorsorgepflicht einzuführen, wenn sie 2 Jahre selbstständig sind und ihre Einkünfte aus der Selbstständigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze einer abhängigen Beschäftigung liegen. Selbstständige können aber weiterhin bei einem berufsständisch organisierten Versicherungsträger vorsorgen. Für die Rentenversicherungen wie die Wirtschaftspolitik stellt sich die Frage: Für wie viele Gründer und Gründerinnen müsste jährlich eine Versicherungspflicht geprüft werden? Für die Beantwortung dieser Frage werden Angaben der Einkommensteuer herangezogen, spez. das Taxpayer-Panel 2001 bis 2018.
Projektlaufzeit: November 2022 bis März 2023