Dieser Beitrag thematisiert die (ausschließlich) quantitative
Mittelstandsdefinition der Europäischen Kommission, wie sie in der Empfehlung vom 06. Mai 2003 vorgestellt wurde. Neben einer
Auseinandersetzung mit den Beschränkungen der statistischen Erfassung
von Unternehmen im Sinne von rechtlichen Einheiten, wird auf die Bedeutung der qualitativen Mittelstandsdefinition eingegangen.