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IfM Materialien | 2010 Evaluation zum Umsetzungsstand des EA-Gesetzes in Nordrhein-Westfalen

Die Einheitlichen Ansprechpartner (EA) sollen gemäß der EU-Dienstleistungsrichtlinie EU-Ausländer in der Abwicklung aller für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit im jeweiligen Mitgliedsland relevanten Vorgänge unterstützen. Dabei soll der gesamte Vorgang auf elektronischem Wege erledigt werden können. Das IfM Bonn hat im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen die 21 Einheitlichen Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen auf ihre Funktionsfähigkeit untersucht. Die Untersuchung zeigt u.a., dass zum Befragungszeitpunkt zwar alle EA eingerichtet und für die Dienstleister gut erreichbar waren. Die Funktionsfähigkeit der EA im operativen Geschäft war allerdings noch nicht in vollem Umfang gegeben. Dies ist aber z. T. typisch für das frühe Entwicklungsstadium, in dem sich die EA zum Zeitpunkt der Evaluation befanden, und z. T. auch den besonderen Entstehungsbedingungen geschuldet.

Icks, A.; Holz, M.; Haunschild, L. (2010): Evaluation zum Umsetzungsstand des EA-Gesetzes in Nordrhein-Westfalen, in: IfM Bonn (Hrsg.): IfM-Materialien Nr. 203, Bonn.

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Michael Holz
Tel. +49 228 7299760
holz(at)ifm-bonn.org

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