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Gleichstellung am IfM Bonn

Das IfM Bonn beachtet die gesetzlichen Vorschriften, mit denen die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geregelt werden. In diesem Rahmen erstellt es alle vier Jahre einen Gleichstellungsplan.

Das IfM Bonn stellt sicher, dass im Fall der Unterrepräsentanz von Frauen gezielte Maßnahmen ergriffen werden, die auf die Beseitigung dieser Unterrepräsentanz abzielen. Der Gleichstellungsplan ist im Intranet des Instituts veröffentlicht.

Die Gleichstellungsbeauftragte wird an der Erstellung des Gleichstellungsplans beteiligt.