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Teilnahme an externen Veranstaltungen Was die Berichtspflicht zur Nachhaltigkeit für den Mittelstand bedeutet

Auf was müssen sich die mittelständischen Unternehmen im Hinblick auf die neuen Berichts- und Offenlegungspflichten einstellen? Welche Stakeholder benötigen in Zukunft Nachhaltigkeitsdaten von den Unternehmen? Mit diesen Fragen beschäftigte sich u. a. die C02nferenz der Effizienz Agentur NRW Ende August in Düsseldorf.

In seinem Vortrag stellte Dr. Markus Rieger-Fels die Ergebnisse der Studie "Die Förderung nachhaltiger Finanzierung durch die EU – Auswirkungen auf den Mittelstand" vor. Dabei zeigte er auf, dass ab 2026 größere mittelständische Unternehmen ohne Kapitalmarktorientierung verpflichtet sind, Nachhaltigkeitsinformationen in ihrem Lagebericht zu veröffentlichen. Allerdings müssen auch kleinere und mittlere Unternehmen entsprechende Informationen für Großkunden bereitstellen, damit diese ihren Berichtspflichten nachkommen können. "Ebenso verlangen Banken zunehmend Daten zur unternehmerischen Nachhaltigkeit im Zuge der Kreditvergabe, da sie selbst eine Nachhaltigkeitsbilanz erstellen müssen. Darin müssen sie beispielsweise aufzeigen, inwiefern ihre Kreditvergabe in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten fließt,“ so der IfM Wissenschaftler.

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