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Daten und Fakten | 2021 Unternehmensgrößenstatistik 2019: Auswirkungen der Berücksichtigung geringfügig Beschäftigter im Unternehmensregister auf die KMU-Kennzahlen

Das Statistische Bundesamt hat methodische Anpassungen am Unternehmensregister vorgenommen, die sich auf den KMU-Anteil am Unternehmensbestand, am Umsatz und der Beschäftigung auswirken. Das Herabsetzen der Schwellenwerte für die Auswertungsrelevanz von Unternehmen führt zu einer Zunahme des Unternehmensbestands, vor allem der Kleinunternehmen. Die Berücksichtigung der geringfügig entlohnt Beschäftigten führt zu einer Verschiebung in der Unternehmensgrößenstruktur, weil es bei der Zuordnung der Unternehmen zu Unternehmensgrößenklassen zu Wechseln in die nächsthöhere Klasse kommt. Auf die jeweiligen KMU-Anteile wirken sich diese Verschiebungen jedoch nur geringfügig und letztlich vernachlässigbar aus. Allerdings haben die KMU einen deutlich höheren Anteil an den gering-fügig entlohnt Beschäftigten als an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, wodurch sich ihr Anteil an der Beschäftigung erhöht.

Braun, S.; Kay, R. (2021): Unternehmensgrößenstatistik 2019: Auswirkungen der Berücksichtigung geringfügig Beschäftigter im Unternehmensregister auf die KMU-Kennzahlen. IfM Bonn: Daten und Fakten Nr. 26, Bonn.

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braun(at)ifm-bonn.org

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Dr. Rosemarie Kay
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kay(at)ifm-bonn.org

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