Auftraggeber: Westdeutscher Handwerkskammertag e.V.
Das Mutterschutzgesetz gilt nicht für selbstständig Erwerbstätige. Zwar bestehen Möglichkeiten für selbstständig erwerbstätige Frauen, sich freiwillig über die gesetzliche oder private Krankenversicherung gegen Einkommenseinbußen während der Mutterschutzfristen abzusichern. Diese werden jedoch nur von einer Minderheit genutzt. Ziel eines vom WHKT durchgeführten Projekts ist es, Hemmnisse und Lösungsansätze im Zusammenhang mit der persönlichen und betrieblichen Absicherung von selbstständigen Handwerkerinnen systematisch zu betrachten, Insellösungen in umfassendere Modelle zu integrieren und Aussagen zur Machbarkeit zu treffen.
Das IfM Bonn begleitet dieses Projekt wissenschaftlich und erarbeitet in diesem Rahmen verschiedene Vorschläge zur Verbesserung des Mutterschutzes für Selbstständige und validiert die Prozesse und Ergebnisse.
Projektlaufzeit: November 2024 bis August 2026