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Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis

Das Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn) sieht sich zur Wahrung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis sowie zur Einhaltung forschungsethischer Grundprinzipien verpflichtet. Das IfM Bonn hat daher ein "Regelwerk zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens" in Anlehnung an den Kodex der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) verfasst und nach Prüfung durch die DFG in Kraft gesetzt.

Das Regelwerk sieht eine Ombudsperson vor. Die Ombudsperson ist die erste Anlaufstelle in Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Sie stellt sicher, dass die Grundsätze für das Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten eingehalten werden.

Ombudsperson für Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens am IfM Bonn ist Olga Suprinovič, Stellvertreter ist Dr. Sebastian Nielen.

Die Untersuchungskommission für wissenschaftliches Fehlverhalten ist ein Gremium, das auf Initiative der Ombudsperson für Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens zusammentritt. Die Kommission prüft konkrete Verdachtsfälle und erarbeitet Vorschläge für Konsequenzen, falls sich ein Verdacht bestätigt.

Mitglieder der Untersuchungskommission zur Aufklärung wissenschaftlichen Fehlverhaltens sind Dr. Christian SchröderDr. Nadine Schlömer-Laufen sowie Dr. Jonas Löher.

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