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Veröffentlichungen in externen Verlagen Ausländische Staatsangehörige stützen NRW-Gründungsgeschehen

In 2018 gingen 39,2 % aller gewerblichen Existenzgründungen in NRW auf ausländische Staatsangehörige zurück. Damit stützten sie wesentlich das Gründungsgeschehen in Nordrhein-Westfalen, wie Dr. Rosemarie Kay und Dr. Sebastian Nielen in der Studie „Ausländische Staatsangehörige als Gründer in NRW zwischen 2003 und 2018“ konstatieren. Ihre umfassende Publikation erstellten sie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung.

Einen wesentlichen Grund für die Entwicklung sieht die stellvertretende Geschäftsführerin des IfM Bonn in der eingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit, die bis Ende 2013 für Bürgerinnen und Bürger der acht ost- und mitteleuropäischen EU-Beitrittsstaaten von 2004 sowie der zwei EU-Beitrittsstaaten von 2007 (Rumänien und Bulgarien) galt, einen anderen in der Novellierung der Handwerksordnung in 2014, die den Wegfall der Meisterpflicht in einer Reihe von Gewerken bedeutete.

Insgesamt unterteilt sich seit Jahren das Gründungsgeschehen in NRW in die gründungsstarken Wirtschaftsregionen Düsseldorf und Köln-Bonn und in die gründungsschwächeren, eher ländlich geprägten Wirtschaftsregionen Münsterland, Ostwestfalen-Lippe und Südwestfalen. Dabei konnten die beiden Autoren ein ähnliches Gründungsverhalten von ausländischen und inländischen Staatsangehörigen beobachten: In den Regionen, in denen wenig gegründet wird, finden sich auch wenige Gründungen von ausländischen Staatsangehörigen.

Zugleich stellen die Autoren in ihrer Studie auch klare Unterschiede zwischen den Gründungen von ausländischen Staatsangehörigen und Deutschen fest: „Ausländische Staatsangehörige gründen seltener im Dienstleistungssektor als inländische. Stattdessen sind sie beispielsweise häufig im Baugewerbe zu finden.“, so Dr. Rosemarie Kay.

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